Digitale Barrierefreiheit – Empfehlungen für Menschen mit geistigen Behinderungen

Digitale Barrierefreiheit –
Empfehlungen für Menschen mit geistigen Behinderungen

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) von den W3C geben viele Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Inhalten.
Die Umsetzung der WCAG wird mit Inkrafttreten des BFSGs am 28. Juni 2025 zur Verpflichtung für viele Unternehmen.
Mit ihren vier Leitprinzipen der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit sind diese Richtlinien ein erster und notwendiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit im Netz. Jedoch braucht es mitunter weiterführende Maßnahmen, um eine Webseite für alle Menschen ungeachtet ihrer kognitiven Fähigkeiten zugänglich zu machen. Denn so vielfältig wie die Zielgruppen barrierefreier Inhalte sind auch ihre Anforderungen an Barrierefreiheit. Diese ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um Inhalte handelt, die besonders für die Zielgruppen wichtig sind, zum Beispiel Informationen zu Gesundheit und Pflege, Selbstbestimmung oder Integration am Arbeitsmarkt.

Eine W3C-Arbeitsgruppe hat einen Design-Guide zu den Bedürfnissen von Menschen mit geistigen Behinderungen veröffentlicht:
Making Content Usable for People with Cognitive and Learning Disabilities. Der Guide beinhaltet u.a. Hinweise zur sprachlichen und inhaltlichen Gestaltung, zur Bereitstellung von Navigationshilfen und Personalisierungsmöglichkeiten und zur Vermeidung von Ablenkungen auf der Webseite.
Es werden mögliche Barrieren von Menschen mit verschiedengradigen kognitiven Einschränkungen definiert und anhand dieser passende Zielsetzungen und Lösungsvorschläge abgeleitet.

Diese individuellen Barrieren werden anhand fiktionaler Personas greifbar gemacht.
So hat George, ein Supermarktmitarbeiter mit Down-Syndrom, Probleme damit, seinen Computer mit einer Maus zu bedienen. Er fühlt sich mit neuen Emojis und Symbolen beim Surfen und Chatten mit Freunden überfordert und ist bei komplexeren Texten auf eine Übersetzung in Leichter Sprache angewiesen.
Die Informatikerin Amy hingegen empfindet als Autistin automatisch abgespielte Videos und Animationen auf Webseiten irritierend. Abstrakte Bilder oder metaphorische Sprache betrachtet sie als unnötig kompliziert und wünscht sich einen eindeutigen Sachbezug.

Durch diese Kontextualisierung der Erfahrungen von Menschen mit kognitiven Einschränkungen bei der Nutzung von nicht-barrierefreien Webseiten kann der Umgang mit Feedback aus den Zielgruppen sowie die Zusammenarbeit mit diesen in der Erstellung erleichtert werden.

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