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	<title>Barrierefreiheit - Büro für Leichte Sprache Köln</title>
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	<description>Internetseite in Alltagssprache der Lisi GmbH Textwerkstatt</description>
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	<title>Barrierefreiheit - Büro für Leichte Sprache Köln</title>
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		<title>Digital barrierefrei – Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lisi Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 May 2025 12:10:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Digitale Barrierefreiheit &#8211; Empfehlungen für Menschen mit geistigen Behinderungen Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) von den W3C geben Hinweise zur Barrierefreiheit von digitalen Inhalten. Die Umsetzung der WCAG wird mit Inkrafttreten des BFSGs (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) am 28. Juni 2025 zur Verpflichtung für viele Unternehmen. Mit ihren vier Leitprinzipen (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit) sind diese</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-2140" src="https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-300x100.jpg" alt="Ein blaues Banner mit Beispielen für Barrierefreiheit wie ausreichender Kontrast und Braille." width="1200" height="400" srcset="https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-300x100.jpg 300w, https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-1024x341.jpg 1024w, https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-768x256.jpg 768w, https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-1536x512.jpg 1536w, https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-2048x682.jpg 2048w, https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-1140x380.jpg 1140w, https://leichte-sprache-koeln.de/wp-content/uploads/2025/04/banner02_barrierefrei-380x127.jpg 380w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h1><strong>Digitale Barrierefreiheit &#8211;</strong><br />
<strong>Empfehlungen für Menschen mit geistigen Behinderungen</strong></h1>
<p>Die WCAG (<a href="https://www.w3.org/TR/WCAG2/#background-on-wcag-2">Web Content Accessibility Guidelines</a>) von den W3C geben Hinweise zur Barrierefreiheit von digitalen Inhalten.<br />
Die Umsetzung der WCAG wird mit Inkrafttreten des BFSGs (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) am 28. Juni 2025 zur Verpflichtung für viele Unternehmen.<br />
Mit ihren <strong>vier Leitprinzipen</strong> (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit) sind diese Richtlinien ein erster und notwendiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit im Netz.</p>
<p>Jedoch braucht es weiterführende Maßnahmen, um eine Webseite für alle Menschen ungeachtet ihrer kognitiven Fähigkeiten zugänglich zu machen. Denn so vielfältig wie die Zielgruppen barrierefreier Inhalte sind auch ihre Anforderungen an Barrierefreiheit. Diese ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um Inhalte handelt, die besonders für die Zielgruppen wichtig sind, wie Informationen zu Gesundheit und Pflege, Selbstbestimmung oder Integration am Arbeitsmarkt.</p>
<p>Eine W3C-Arbeitsgruppe hat einen <strong>Design-Guide zu den Bedürfnissen von Menschen mit geistigen Behinderungen</strong> veröffentlicht:<br />
<a href="https://www.w3.org/TR/coga-usable/#summary">Making Content Usable for People with Cognitive and Learning Disabilities</a>. Der Guide beinhaltet u.a. Hinweise zur sprachlichen und inhaltlichen Gestaltung, zur Bereitstellung von Navigationshilfen und Personalisierungsmöglichkeiten und zur Vermeidung von Ablenkungen auf der Webseite.<br />
Es werden mögliche Barrieren von Menschen mit verschiedengradigen kognitiven Einschränkungen definiert und anhand dieser passende Zielsetzungen und Lösungsvorschläge abgeleitet.</p>
<p>Diese individuellen Barrieren werden anhand <strong>fiktionaler Personas</strong> greifbar gemacht.<br />
So hat George, ein Supermarktmitarbeiter mit Down-Syndrom, Probleme damit, seinen Computer mit einer Maus zu bedienen.<br />
Er fühlt sich mit neuen Emojis und Symbolen beim Surfen und Chatten mit Freunden überfordert und ist bei komplexeren Texten auf eine Übersetzung in Leichter Sprache angewiesen.<br />
Die Informatikerin Amy hingegen empfindet als Autistin automatisch abgespielte Videos und Animationen auf Webseiten irritierend.<br />
Abstrakte Bilder oder metaphorische Sprache betrachtet sie als unnötig kompliziert und wünscht sich einen eindeutigen Sachbezug.</p>
<p>Durch diese Kontextualisierung der Erfahrungen von Menschen mit kognitiven Einschränkungen bei der Nutzung von nicht-barrierefreien Webseiten kann der Umgang mit Feedback aus den Zielgruppen sowie die Zusammenarbeit mit diesen in der Erstellung erleichtert werden.</p><p>The post <a href="https://leichte-sprache-koeln.de/2025/05/15/digitale-barrierefreiheit-empfehlungen-fuer-menschen-mit-geistigen-behinderungen/">Digital barrierefrei – Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung</a> first appeared on <a href="https://leichte-sprache-koeln.de">Büro für Leichte Sprache Köln</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen wissen müssen</title>
		<link>https://leichte-sprache-koeln.de/2025/02/20/ab-mitte-2025-digitale-barrierefreiheit-fuer-webseiten-wird-pflicht/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ab-mitte-2025-digitale-barrierefreiheit-fuer-webseiten-wird-pflicht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisi Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Feb 2025 12:55:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Büro für Leichte Sprache Köln informiert Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für Webseiten Pflicht Die digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger. Wissen Sie, dass Ihre Webseite ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein muss, wenn Sie elektronische Dienstleistungen anbieten? Wenn Sie also zum Beispiel einen Online-Handel betreiben, auf Ihrer Webseite ein</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div id="hrefblau">
<h1><strong>Das Büro für Leichte Sprache Köln informiert</strong></h1>
<h2><strong>Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für Webseiten Pflicht</strong></h2>
<p>Die digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger. Wissen Sie, dass Ihre Webseite ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein muss, wenn Sie elektronische Dienstleistungen anbieten?</p>
<p>Wenn Sie also zum Beispiel einen Online-Handel betreiben, auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung stellen oder Terminbuchungen ermöglichen,<br />
dann sollten diese elektronischen Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein.</p>
<p>Barrierefreie Zugänglichkeit bedeutet, dass Ihre Webseite auch von Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen genutzt werden kann.<br />
Dafür brauchen Sie unter anderem leicht verständliche Inhalte, eine sinnvolle Gliederung und ein gutes Design.</p>
<p>Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite mit assistierender Technologie wie einem Screenreader kompatibel ist.</p>
<p>Einzelheiten finden Sie:</p>
<ul>
<li>im EU-weiten <a href="https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html">Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)</a></li>
<li>in der <a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000724">Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)</a> des Landes NRW</li>
<li>in der <a href="https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/bitv2-0/bitv2-0-node.html">BITV 2.0</a></li>
<li>oder in der <a href="https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/naerg/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:353869627">DIN EN 301 549</a></li>
</ul>
<h2><strong>Das ist wichtig:</strong></h2>
<p>Kleinstunternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, wenn das Unternehmen:</p>
<ul>
<li>weniger als 10 Personen beschäftigt und</li>
<li>einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € erzielt</li>
<li>oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € hat.</li>
</ul>
<p>Das Büro für Leichte Sprache Köln unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung.<br />
Fragen Sie uns an. <a href="https://leichte-sprache-koeln.de/kontakt/">Kontakt</a></p>
</div><p>The post <a href="https://leichte-sprache-koeln.de/2025/02/20/ab-mitte-2025-digitale-barrierefreiheit-fuer-webseiten-wird-pflicht/">Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen wissen müssen</a> first appeared on <a href="https://leichte-sprache-koeln.de">Büro für Leichte Sprache Köln</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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